Synopse der GO Klimabeirat alt/neu

Auf unseren interfraktionellen Ergänzungsantrag zum Klimabeirat hin wurde der Tagesordnungspunkt vertagt. Die Inhalte lösten intensive Diskussionen mit den zuständigen Akteuren im Rathaus aus, und es wurden einige unserer Forderungen aufgenommen – wenn auch nicht alle – und in die neue Vorlage und veränderte Geschäftsordnung mit aufgenommen.
Auch wenn wir einige Abstriche machen mussten, sehen wir wichtige Rahmenbedingungen im Vergleich zum vorherigen Entwurf, sowie dem vorherigen Beirat verbessert und können stolz sein auf diesen Erfolg!
So hoffen wir auf einen konstruktiven Neustart des Gremiums, und wünschen uns, dass die Startschwierigkeiten von einer konstruktiven Zusammenarbeit abgelöst werden können.

Da es noch immer Kritik an der Entscheidung – auch unserer – für den neuen Klimabeirat in der jetzt vorgeschlagenen Form gibt, ist es wichtig aufzuzeigen, welche Veränderungen durch unseren Antrag bewirkt wurden.

Ich versuche es nach der Kritik an der ersten Geschäftsordnung unsererseits und von Seiten der Initiativen, sowie den jetzt veränderten/verbesserten Ansätzen in der neuen Geschäftsordnung („Neu“) aufzuschlüsseln.

Kritik: Nur noch Bürgerbeteiligung, keine Beratungsfunktion.
Neu: Beratung im Zweck explizit mit drin, auch in den nichtöffentlichen Arbeitsgruppen

Kritik: Die Klimabeiräte dürfen keine eigenen Themen auf die Tagesordnung (TO) bringen/konnten keine eigenen Themen diskutieren
Neu: Die Beiratsmitglieder, sowie die Stadtratsmitglieder haben ein Vorschlagsrecht für die Tagesordnung des Gremiums, worüber sie mit entsprechendem Vorlauf die eigenen Themen auf die TO setzen können.

Kritik: Häufig war in der Vergangenheit für die Stadtratsmitglieder nicht transparent, was aus den nichtöffentlichen Arbeitsgruppen tatsächlich entstanden ist, und was davon von der Stadtverwaltung in Vorlagen mit aufgenommen wurde – dies wurde bisher nicht geregelt oder gezeigt wie das korrigiert werden könnte
Neu: Von den Sitzungen des Klimabeirats sowie auch von den (nichtöffentlichen) Arbeitsgruppen, werden Protokolle angefertigt und den SR Mitgliedern zur Verfügung gestellt.

Kritik und Unklarheit: Insbesondere hatten wir den §6 Abs. 4(?) des ersten Vorschlags der GO kritisiert (sinngemäß – der Klimabeirat darf sich nicht mit Themen, die im Zuständigkeitsbereich von SR oder Stadtverwaltung liegen, beschäftigen, was eine Beratungsfunktion unmöglich machen würde!). Die Intention dahinter wurde uns erläutert und die Formulierung deutlich verändert. Jetzt lautet es: „Um den Grundsätzen der repräsentativen Demokratie Rechnung zu tragen, ist die Zuständigkeit des Klimabeirats bei den Projekten für die Herbstkonferenz nur eröffnet, soweit die direkte Zuständigkeit der Stadt und seiner Gremien nicht gegeben ist.“. D.h.: in dem hoffentlich breit besuchten öffentlichen Format der Herbstkonferenz im Sinne der Bürgerbeteiligung sollen tatsächliche eigene Projekte der Bürgerschaft eingebracht und entwickelt werden und nicht Themen aus dem laufenden Geschäft der Verwaltung diskutiert werden. Bei den anderen Formaten kann man aber auch genau das tun, und wichtige Themen auch in Eigeninitiative auf die Tagesordnung bringen!

Auch nach den aufgegriffenen Veränderungen merkten wir an, dass eine lange Lücke zwischen den Beratungen nach Ende der einen Legislaturperiode, vor Beschluss und Neubesetzung eines neuen Klimabeirats wie es diesmal der Fall war, nicht wieder entstehen darf. Uns wurde zugesichert, zukünftig wesentlich früher in die Evaluierung des Formats zu gehen, sodass nach den Neuwahlen direkt eine Neubesetzung erfolgen kann.

Grundsätzlich abgelehnt wird von Seiten der Verwaltung und anderen Fraktionen des Stadtrats unser Vorstoß, eine Abstimmung zum Erzielen eines Stimmungsbildes im Klimabeirat zu ermöglichen.

Gleich bleibt auch, dass in dem neuen Format sehr viele Mitglieder in dem Gremium sitzen, unser Vorschlag, die Formate der Öffentlichkeitsarbeit und den eigentlichen „Beirat“ unterschiedlich zu besetzen wurde nicht aufgegriffen; trotzdem gibt es die Möglichkeit der Arbeit in Arbeitsgruppen auch explizit zur vertieften Beratung einzelner Themen.

Trotz dieser „Abstriche“ sind wir froh dass einige der für uns wichtigsten Punkte aufgegriffen wurden, und ich denke, wir sind mit einerseits dem Vorschlagsrecht der Mitglieder, andererseits der Teilnahme der Stadträte an den Sitzungen, und zudem den verpflichtenden Protokollen aus den Arbeitsgruppen einen großen Schritt näher an direkter Kommunikation und effektiver Beratung. So sehen wir die ursprünglichen Ziele des Klimabeirats – eine fachliche Beratung für Verwaltung und Stadtrat einerseits, und die Aktivierung und Einbindung der Bürgerschaft andererseits – nun möglich.

Somit haben wir dem Klimabeirat zugestimmt und werden aktiv darin mitwirken, und hoffen auf viele weitere engagierte Akteure!

Klimabeirat

Der Klimabeirat der Stadt Emmendingen geht auf den von unseren Aktiven und unserer Mandatsträgerin Mona Speth initiierten interfraktionellen Antrag zum Klimaschutz und Klimaanpassung von 2020 hervor. Während damals der Klimanotstand in aller Munde war, hat ist die Situation jetzt zwar weniger medial beliebt aber noch katastrophaler und die Themen nicht weniger dringend geworden. Gerade jetzt sehe ich den Klimabeirat sowie auch Beteiligungsformate als essentiell.
Das Konzept der Verwaltung zur Neuauflage des Klimabeirats 2025 stieß bei vielen Gruppen auf scharfe Kritik. Der neue Ansatz der Verwaltung, so Vorlage und Vorstellung, sollte den Klimabeirat umzuformen in ein Beteiligungsformat um für die Umsetzung von Klimaschutzprojekten die breite Öffentlichkeit zu aktivieren. Dabei fielen für uns essentielle Punkte der Beratung komplett „hinten runter“ und es stellte sich die Frage, ob für dieses Format überhaupt der Name „Beirat“ überhaupt noch angemessen sei.

Wir sahen einerseits die Wünsche aus den Gremien und die Ansätze der Verwaltung weit außereinander klaffen, und andererseits um jeden Preis vermeiden, dass der Neustart des Klimabeirats unter diesem Konflikt zerbricht und scheitert. So daher stellten wir gemeinsam mit der Grünen Fraktion einen interfraktionellen Antrag, indem wir die Kritik und Wünsche aufgriffen und die Beratung wieder möglich machen wollen. Das Ziel sollte sein, weiterhin einen effektiven, funktionierenden Klimabeirat zu ermöglichen.
Der umfangreiche Ergänzungsantrag wurde gemeinsam mit den Grünen sowie Aktiven aus der Bevölkerung erarbeitet (hier zum Download).

Antrag zur Bekämpfung des Wohnraummangels durch Aktivierung des Leerstands

Liste Zukunft – gemeinsam für ein soziales, klimafreundliches und wirklich nachhaltiges Emmendingen 

Es besteht ein akuter Mangel an Wohnraum. Gleichzeitig muss Boden als hohes Schutzgut vor Versiegelung bewahrt werden, um weiterhin als Wasserspeicher und Lebensgrundlage zu dienen. Auch im Sinne des Klimaschutzes und der Klimaanpassung hängt die Lebensqualität maßgeblich von der Offenhaltung freier Flächen und Kaltluftschneisen ab. Es ist daher von oberster Priorität, vorhandene Gebäude und Wohnraum effektiv zu nutzen. Oft bleibt Wohnraum jahrelang ungenutzt – sei es aus Unsicherheit und Angst vor Mietnomaden oder Spekulation auf den Verkauf zu höheren Preisen wenn das Objekt nicht vermietet ist. Während so ganze Häuser leer stehen, oder alte Menschen alleine in einem viel zu großen Haus wohnen, suchen Familien verzweifelt nach Wohnraum. Das Zweckentfremdungsgesetz gibt Kommunen ein Werkzeug an die Hand, mit dem sie unbegründetem Leerstand wirkungsvoll begegnen können. Viele auch kleinere Kommunen in Deutschland arbeiten mit diesen Instrumenten um dem Wohnraummangel zu begegnen.
Den Leerstand in Emmendingen zu erfassen wird somit zu einem unabdingbaren ersten Schritt, um freien Wohnraum wieder seinem Zweck zu zu führen. Möglichkeiten der Leerstandserfassung die es zu prüfen gilt wären die Erfassung von Häusern, in denen keine Bewohner*innen gemeldet sind; eine Kooperation mit den Stadtwerken und Abrufung der Daten zur Wasser/Stromnutzung oder die Möglichkeit der Meldung von Leerstand über Webseite zur Leerstandserfassung, wie andere Städte sie bereits nutzen. So soll Kontakt zu Eigentümer*innen aufgenommen und bei Bedarf beraten werden. Eigentümer*innen können Unterstützung erhalten um sicher zu Vermieten, oder um sich im Dschungel der Fördermöglichkeiten zurechtzufinden wenn es um die Sanierung vor einer Neuvermietung geht. Diese Beratung soll auf die Leerstands Erfassung hin möglich werden, und eng verzahnt werden mit bereits existierenden Programmen wie dem Energiehaus Emmendingen sowie der Wohnbau, die ebenfalls Wohnungen anmieten kann.
Weitere Schritte darüber hinaus ermöglicht das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG):

„Das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) vom 19. Dezember 2013, geändert durch Gesetz vom 4. Februar 2021, dient der Bekämpfung von örtlichem Wohnraummangel. Es gibt den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, durch eine Satzung ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum festzulegen, soweit der Wohnraummangel nicht in absehbarer Zeit durch andere Maßnahmen beseitigt werden kann.“

https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/wohnungsbau/zweckentfremdungsverbot

Diese Möglichkeiten sollen für Emmendingen geprüft und ausgeschöpft werden. Über Sanktionen oder/und Besteuerung bei einem Leerstand von über 6 Monaten sowie von Spekulation mit Wohnraum, können Einnahmen generiert werden, die die Beratung möglich machen; sowie Eigentümer*innen in die Verantwortung gezogen werden (i.S.d. Grundgesetztes „Eigentum verpflichtet“).


Daher stellen wir folgenden Antrag zum Beschluss im Stadtrat:

  1. Der Stadtrat Emmendingen stellt fest, dass im Gebiet der Stadt Emmendingen
    Wohnraummangel herrscht.
  2. Der Stadtrat beschließt die Anwendung des Zweckentfremdungsgesetzes für Kommunen mit Wohnraummangel und beauftragt die Verwaltung eine Form der Leerstandserfassung zu entwickeln. z.B nach dem Vorbild von Landau.
  3. Ein Beratungsprogramm wird aufgesetzt um Hauseigentümer*innen zu unterstützen, die Eigentum im Leerstand haben. Das Ziel ist es den Leerstand zu beseitigen und die Gründe für den Leerstand aktiv anzugehen. Für einzelne Beratungskontexte können Landesmittel abgerufen werden.
  4. Vermietung kann mit viel Aufwand und Ärger verbunden sein den viele Hausbesitzer*innen nicht eingehen wollen, daher ist zu prüfen ob die Stadt aktiver eintreten und den Hausbesitzern Ängste nehmen kann; und z.B. über die städtische Tochtergesellschaft Städtische Wohnbau häufiger als Zwischenmieter eintreten kann.
  5. Die Stadt Emmendingen macht Gebrauch von der Möglichkeit über das
    Zweckentfremdungsgesetz langfristigen und unbegründeten Leerstand (über 6 Monate), zu verhindern. Es wird unter Hinzuziehung der Beispiele von Kommunen, die dies bereits umsetzen geprüft, wie in Emmendingen unbegründeter Leerstand sowie Spekulationen mit Wohnraum über Bußgelder oder Besteuerung sanktioniert werden können. Eine entsprechende Satzung dafür wird erarbeitet.

Leerstand aktivieren

Es besteht ein akuter Mangel an Wohnraum, auch Emmendingen und die Umgebung sind betroffen. Doch ist neu Bauen wirklich die Lösung Nr. 1?

Die Fraktion der Liste Zukunft im Stadtrat, hat sich dem Thema gemeinsam mit den im Klimaschutz aktiven, und Vertreter*innen der Linken angenommen. Mona Speth, Stadträtin der Liste Zukunft erklärt: “ In den Zeiten des Klimawandels, den wir Es besteht ein akuter Mangel an Wohnraum, auch Emmendingen und die Umgebung sind betroffen. Doch ist neu Bauen wirklich die Lösung Nr. 1?

Die Fraktion der Liste Zukunft im Stadtrat, hat sich dem Thema gemeinsam mit den im Klimaschutz aktiven, und Vertreter*innen der Linken angenommen. Mona Speth, Stadträtin der Liste Zukunft erklärt: “ In den Zeiten des Klimawandels, den wir alle in den letzten Wochen gespürt haben, müssen wir Boden als hohes Schutzgut bewahren, Freiflächen als Kaltluftschneisen offen halten und im Sinne des Naturschutzes aufwerten. Die Effekte des Klimawandels wie von Starkregenereignissen oder Hitze werden durch Flächenversiegelung verschlimmert; wir brauchen den Boden als Wasserspeicher und Lebensgrundlage.“
Andererseits übersteigt die Nachfrage nach Wohnraum allerart bei weitem das Angebot von zur Miete oder zum Verkauf stehenden Objekten im gesamten Stadtgebiet.
Es ist daher von oberster Priorität, vorhandene Gebäude und Wohnraum effektiv zu nutzen. Oft bleibt Wohnraum jahrelang ungenutzt – sei es aus Unsicherheit und Angst vor Mietnomaden oder Spekulation auf den Verkauf zu höheren Preisen wenn das Objekt nicht vermietet ist. Während so ganze Häuser leer stehen, oder alte Menschen alleine in einem viel zu großen Haus wohnen, suchen Familien verzweifelt nach Wohnraum.
Hierin steckt ungenutztes Potential, eine entscheidende Chance, ein Ansatzpunkt, der sowohl im Sinne des Klimaschutzes ist, als auch der Frage der Wohnungsnot effektiv auf den Grund geht. Michaela Rotermund-Kaplan, Landtagskandidatin der Linken und selbst in der Liste Zukunft aktiv findet dass „das Zweckentfremdungsgesetz den Kommunen ein wirkungsvolles Werkzeug an die Hand gibt, mit dem sie unbegründetem Leerstand wirkungsvoll begegnen können und zusätzlich Gelder in die leeren Kassen der Stadt Emmendingen spülen könnten. Es braucht mutige Entscheidungen für die Menschen gegen Spekulationsinteressen.“
Viele, auch kleinere Kommunen in Deutschland arbeiten bereits mit diesen Instrumenten um dem Wohnraummangel zu begegnen. Dieses Gesetz gilt es nun auch in Emmendingen anzuwenden, Darauf zielt der Antrag der Liste Zukunft vom 30.06.25 ab.
Dabei wird der erste Schritt sein, den Leerstand in Emmendingen zu erfassen. So könnte dann Kontakt zu Eigentümer*innen aufgenommen, und bei Bedarf Beratung angeboten werden. Eigentümer*innen können Unterstützung erhalten um sicher zu Vermieten, oder um sich im Dschungel der Fördermöglichkeiten zurechtzufinden wenn es um die Sanierung vor einer Neuvermietung geht. Mona Speth sagt:“ es geht nicht darum den Menschen Ihren Besitz zu nehmen sondern darum, sie an die Verantwortung die sie haben zu erinnern – und sie zu unterstützen, dieser gerecht zu werden.“ Diese Beratung könnte verzahnt werden mit bereits existierenden Programmen wie dem Energiehaus Emmendingen sowie der Wohnbau, die ebenfalls Wohnungen anmieten kann. Michaela Rotermund-Kaplan meint, dass die zukünftige Landesregierung auch mutig Ideen entwickeln sollte und Geldern den Kommunen zur Verfügung stellen sollte damit vor Ort eine andere Wohnungspolitik umgesetzt werden kann.
Auch weitere Schritte darüber hinaus ermöglicht das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG):

„Das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) vom 19. Dezember 2013, geändert durch Gesetz vom 4. Februar 2021, dient der Bekämpfung von örtlichem Wohnraummangel. Es gibt den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, durch eine Satzung ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum festzulegen, soweit der Wohnraummangel nicht in absehbarer Zeit durch andere Maßnahmen beseitigt werden kann.“

https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/wohnungsbau/zweckentfremdungsverbot

Auch diese Möglichkeiten sollen für Emmendingen geprüft und ausgeschöpft werden. Über ein Verbot der Zweckentfremdung, welche den langfristigen, unbegründeten Leerstand von Wohnungen mit einschließt, könnten Sanktionen oder/und Besteuerung für längerfristig leer stehende Wohnungen erlassen werden. Greifen würde dies, so der Vorschlag der Liste Zukunft nach dem Vorbild anderer Kommunen, ab einem unbegründeten Leerstand von über 6 Monaten. Hierdurch könnte einerseits ein Beratungsprogramm, von welchem Eigentümer*innen ganz konkret profitieren könnten finanziert werden, sowie Eigentümer*innen in die Verantwortung gezogen werden (i.S.d. Grundgesetztes „Eigentum verpflichtet“).alle in den letzten Wochen gespürt haben, müssen wir Boden als hohes Schutzgut bewahren, Freiflächen als Kaltluftschneisen offen halten und im Sinne des Naturschutzes aufwerten. Die Effekte des Klimawandels wie von Starkregenereignissen oder Hitze werden durch Flächenversiegelung verschlimmert; wir brauchen den Boden als Wasserspeicher und Lebensgrundlage.“
Andererseits übersteigt die Nachfrage nach Wohnraum allerart bei weitem das Angebot von zur Miete oder zum Verkauf stehenden Objekten im gesamten Stadtgebiet.
Es ist daher von oberster Priorität, vorhandene Gebäude und Wohnraum effektiv zu nutzen. Oft bleibt Wohnraum jahrelang ungenutzt – sei es aus Unsicherheit und Angst vor Mietnomaden oder Spekulation auf den Verkauf zu höheren Preisen wenn das Objekt nicht vermietet ist. Während so ganze Häuser leer stehen, oder alte Menschen alleine in einem viel zu großen Haus wohnen, suchen Familien verzweifelt nach Wohnraum.
Hierin steckt ungenutztes Potential, eine entscheidende Chance, ein Ansatzpunkt, der sowohl im Sinne des Klimaschutzes ist, als auch der Frage der Wohnungsnot effektiv auf den Grund geht. Michaela Rotermund-Kaplan, Landtagskandidatin der Linken und selbst in der Liste Zukunft aktiv findet dass „das Zweckentfremdungsgesetz den Kommunen ein wirkungsvolles Werkzeug an die Hand gibt, mit dem sie unbegründetem Leerstand wirkungsvoll begegnen können und zusätzlich Gelder in die leeren Kassen der Stadt Emmendingen spülen könnten. Es braucht mutige Entscheidungen für die Menschen gegen Spekulationsinteressen.“
Viele, auch kleinere Kommunen in Deutschland arbeiten bereits mit diesen Instrumenten um dem Wohnraummangel zu begegnen. Dieses Gesetz gilt es nun auch in Emmendingen anzuwenden, Darauf zielt der Antrag der Liste Zukunft vom 30.06.25 ab.
Dabei wird der erste Schritt sein, den Leerstand in Emmendingen zu erfassen. So könnte dann Kontakt zu Eigentümer*innen aufgenommen, und bei Bedarf Beratung angeboten werden. Eigentümer*innen können Unterstützung erhalten um sicher zu Vermieten, oder um sich im Dschungel der Fördermöglichkeiten zurechtzufinden wenn es um die Sanierung vor einer Neuvermietung geht. Mona Speth sagt:“ es geht nicht darum den Menschen Ihren Besitz zu nehmen sondern darum, sie an die Verantwortung die sie haben zu erinnern – und sie zu unterstützen, dieser gerecht zu werden.“ Diese Beratung könnte verzahnt werden mit bereits existierenden Programmen wie dem Energiehaus Emmendingen sowie der Wohnbau, die ebenfalls Wohnungen anmieten kann. Michaela Rotermund-Kaplan meint, dass die zukünftige Landesregierung auch mutig Ideen entwickeln sollte und Geldern den Kommunen zur Verfügung stellen sollte damit vor Ort eine andere Wohnungspolitik umgesetzt werden kann.
Auch weitere Schritte darüber hinaus ermöglicht das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG):

„Das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) vom 19. Dezember 2013, geändert durch Gesetz vom 4. Februar 2021, dient der Bekämpfung von örtlichem Wohnraummangel. Es gibt den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, durch eine Satzung ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum festzulegen, soweit der Wohnraummangel nicht in absehbarer Zeit durch andere Maßnahmen beseitigt werden kann.“

https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/wohnungsbau/zweckentfremdungsverbot

Auch diese Möglichkeiten sollen für Emmendingen geprüft und ausgeschöpft werden. Über ein Verbot der Zweckentfremdung, welche den langfristigen, unbegründeten Leerstand von Wohnungen mit einschließt, könnten Sanktionen oder/und Besteuerung für längerfristig leer stehende Wohnungen erlassen werden. Greifen würde dies, so der Vorschlag der Liste Zukunft nach dem Vorbild anderer Kommunen, ab einem unbegründeten Leerstand von über 6 Monaten. Hierdurch könnte einerseits ein Beratungsprogramm, von welchem Eigentümer*innen ganz konkret profitieren könnten finanziert werden, sowie Eigentümer*innen in die Verantwortung gezogen werden (i.S.d. Grundgesetztes „Eigentum verpflichtet“).

Der neue Stadtrat hat sich gebildet

Am Dienstag den 23. Juli 2024 wurde der alte Stadtrat verabschiedet und die Plätze für den neuen Stadtrat frei gemacht. Es wurde gezeigt was in den letzten 5 Jahren passiert ist und es gab einige Ehrenauszeichnungen für lang jähriges ehrenamtliches Engagement.

Das neue Gremium des Stadtrats haben dann auch gleich die Verteilung der Ausschüsse abgestimmt und wie vorgeschlagen angenommen. Wir freuen uns nun tatkräftig mit unseren 2 Stadträtinnen in die neue Legislaturperiode zu starten.  Für die Ausschüsse sieht unsere Besetzung wie folgt aus:

    • Hauptausschuss: Mona Speth
    • Technischerausschuss: Mona Speth
    • Ausschuss für Kultur und Soziales: Sultan Toka Güney
    • Umlegungsausschuss: Mona Speth
    • Aufsichtsrat der Städt. Wohnbaugesellschaft: Michaela Rotermund-Kaplan
    • Aufsichtsrat der Stadtwerke Emmendingen: Dr. Volker Daumer
    • Verbandsversammlung des Zweckverbandes VHS: Sultan Toka Güney
    • Preisgericht zur Vergabe des Kulturpreises: Sultan Toka Güney, Günther Hoffmann
    • Vorstand Emmendinger Bürgerstiftung: Marielle Rüppel

Auf eine gute Zusammenarbeit.

Jörg Zimmermann (Ortschaftsrat Kollmarsreute), Mona Speth (Stadtrat), Sultan Toka Güney (Stadtrat), Dr. Volker Daumer (Aufsichtsrat der Stadtwerke EM)

Gemeindewahlausschuss

Gestern am 9. April 2024 fand der Gemeindewahlausschuss zur Kommunalwahl 2024 statt. Wir waren als Vertrauenspersonen für die Liste Zukunft mit dabei. Es wurde erklärt wie die Wahl ablaufen wird und wie die Wahlzettel aussehen werden. Alle eingereichte Wahllisten wurden genehmigt.

Somit kandidieren wir nun offiziell für:

    • Stadtrat Emmendingen
    • Ortschaftsrat Kollmarsreute
    • Ortschaftsrat Windenreute
Mona Speth, Heidi-Michaela Grasreiner-Speth, Robert Henryk Malcherczyk, Jörg Zimmermann