Antrag zur Bekämpfung des Wohnraummangels durch Aktivierung des Leerstands

Liste Zukunft – gemeinsam für ein soziales, klimafreundliches und wirklich nachhaltiges Emmendingen 

Es besteht ein akuter Mangel an Wohnraum. Gleichzeitig muss Boden als hohes Schutzgut vor Versiegelung bewahrt werden, um weiterhin als Wasserspeicher und Lebensgrundlage zu dienen. Auch im Sinne des Klimaschutzes und der Klimaanpassung hängt die Lebensqualität maßgeblich von der Offenhaltung freier Flächen und Kaltluftschneisen ab. Es ist daher von oberster Priorität, vorhandene Gebäude und Wohnraum effektiv zu nutzen. Oft bleibt Wohnraum jahrelang ungenutzt – sei es aus Unsicherheit und Angst vor Mietnomaden oder Spekulation auf den Verkauf zu höheren Preisen wenn das Objekt nicht vermietet ist. Während so ganze Häuser leer stehen, oder alte Menschen alleine in einem viel zu großen Haus wohnen, suchen Familien verzweifelt nach Wohnraum. Das Zweckentfremdungsgesetz gibt Kommunen ein Werkzeug an die Hand, mit dem sie unbegründetem Leerstand wirkungsvoll begegnen können. Viele auch kleinere Kommunen in Deutschland arbeiten mit diesen Instrumenten um dem Wohnraummangel zu begegnen.
Den Leerstand in Emmendingen zu erfassen wird somit zu einem unabdingbaren ersten Schritt, um freien Wohnraum wieder seinem Zweck zu zu führen. Möglichkeiten der Leerstandserfassung die es zu prüfen gilt wären die Erfassung von Häusern, in denen keine Bewohner*innen gemeldet sind; eine Kooperation mit den Stadtwerken und Abrufung der Daten zur Wasser/Stromnutzung oder die Möglichkeit der Meldung von Leerstand über Webseite zur Leerstandserfassung, wie andere Städte sie bereits nutzen. So soll Kontakt zu Eigentümer*innen aufgenommen und bei Bedarf beraten werden. Eigentümer*innen können Unterstützung erhalten um sicher zu Vermieten, oder um sich im Dschungel der Fördermöglichkeiten zurechtzufinden wenn es um die Sanierung vor einer Neuvermietung geht. Diese Beratung soll auf die Leerstands Erfassung hin möglich werden, und eng verzahnt werden mit bereits existierenden Programmen wie dem Energiehaus Emmendingen sowie der Wohnbau, die ebenfalls Wohnungen anmieten kann.
Weitere Schritte darüber hinaus ermöglicht das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG):

„Das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) vom 19. Dezember 2013, geändert durch Gesetz vom 4. Februar 2021, dient der Bekämpfung von örtlichem Wohnraummangel. Es gibt den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, durch eine Satzung ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum festzulegen, soweit der Wohnraummangel nicht in absehbarer Zeit durch andere Maßnahmen beseitigt werden kann.“

https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/wohnungsbau/zweckentfremdungsverbot

Diese Möglichkeiten sollen für Emmendingen geprüft und ausgeschöpft werden. Über Sanktionen oder/und Besteuerung bei einem Leerstand von über 6 Monaten sowie von Spekulation mit Wohnraum, können Einnahmen generiert werden, die die Beratung möglich machen; sowie Eigentümer*innen in die Verantwortung gezogen werden (i.S.d. Grundgesetztes „Eigentum verpflichtet“).


Daher stellen wir folgenden Antrag zum Beschluss im Stadtrat:

  1. Der Stadtrat Emmendingen stellt fest, dass im Gebiet der Stadt Emmendingen
    Wohnraummangel herrscht.
  2. Der Stadtrat beschließt die Anwendung des Zweckentfremdungsgesetzes für Kommunen mit Wohnraummangel und beauftragt die Verwaltung eine Form der Leerstandserfassung zu entwickeln. z.B nach dem Vorbild von Landau.
  3. Ein Beratungsprogramm wird aufgesetzt um Hauseigentümer*innen zu unterstützen, die Eigentum im Leerstand haben. Das Ziel ist es den Leerstand zu beseitigen und die Gründe für den Leerstand aktiv anzugehen. Für einzelne Beratungskontexte können Landesmittel abgerufen werden.
  4. Vermietung kann mit viel Aufwand und Ärger verbunden sein den viele Hausbesitzer*innen nicht eingehen wollen, daher ist zu prüfen ob die Stadt aktiver eintreten und den Hausbesitzern Ängste nehmen kann; und z.B. über die städtische Tochtergesellschaft Städtische Wohnbau häufiger als Zwischenmieter eintreten kann.
  5. Die Stadt Emmendingen macht Gebrauch von der Möglichkeit über das
    Zweckentfremdungsgesetz langfristigen und unbegründeten Leerstand (über 6 Monate), zu verhindern. Es wird unter Hinzuziehung der Beispiele von Kommunen, die dies bereits umsetzen geprüft, wie in Emmendingen unbegründeter Leerstand sowie Spekulationen mit Wohnraum über Bußgelder oder Besteuerung sanktioniert werden können. Eine entsprechende Satzung dafür wird erarbeitet.

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